Loading color scheme

Offener Ganztag Primus-Schule der DRK Elsa-Brandström-Jugendhilfe GmbH

Wichtige Informationen für Eltern, Lehrer/innen, Schüler/innen, Betreuer/innen

 Ganztag

 

DAS BIETET IHNEN DER OFFENE GANZTAG (OG)

Sie können zwischen zwei Betreuungsformen wählen:

- Regelbetreuung (07.30 – 16.00 Uhr) oder verkürzte Betreuung (Unterrichtsende bis 15.00 Uhr)

- warmes Mittagessen in der Mensa in festen Schichten

- Übungszeit-Betreuung mit Mitarbeitern, die im engen Austausch mit den Lehrkräften stehen

- feste kreative, sportliche, musikalische und sprachliche Angebote

- Zeit und Raum für freies Spielen und Ruhephasen

- feste Bezugspersonen mit motivierten, engagierten und gut ausgebildeten Mitarbeiter(n)/innen

- bis zu fünf Wochen Ferienbetreuung von 7.30 – 16.00 Uhr

 

 

DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN

1. Anmeldung

Eine Anmeldung ist vom 01.08. – 31.07. verbindlich. Die Anmeldung zum Offenen Ganztag ist verbindlich für die Dauer eines ganzen Schuljahres (01.08. eines Jahres. – 31.07.e.J.) und verlängert sich für das folgende Schuljahr, wenn die Schülerin/der Schüler nicht bis zum 15.04.e.J schriftlich abgemeldet wird. Das Verlassen des offenen Ganztages nach dem Wechsel in Klasse 4 gilt automatisch als Abmeldung.

2. Teilnahmepflicht laut Erlass des Schulministeriums

In der OGS (offene Ganztagsschule) besteht laut Erlass des Schulministeriums eine Teilnahmepflicht an allen Schultagen bis mindestens 15.00 Uhr. Zur Teilnahme an regelmäßigen Sport-, Musik- und anderen Bildungsangeboten können die Kinder von der Teilnahme an der OGS befreit werden. Eine Befreiung ist maximal an zwei Tagen pro Woche möglich. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmeverpflichtung sind wir verpflichtet, Ihr Kind vom Ganztag auszuschließen. Das befreit Sie allerdings nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben.

 

3. Einhaltung von Regeln ist erforderlich

Für das Zusammenleben von Kindern und Erwachsenen ist es wichtig, dass sich jeder an bestimmte Regeln des gemeinsamen Umgangs hält. Deshalb können Kinder, die dabei erhebliche Schwierigkeiten haben, unter Umständen vom Ganztagsbetrieb ausgeschlossen werden. Vorab erfolgt in jedem Fall ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern oder Sorgeberechtigten.

4. Kontakt suchen und halten

Bitte geben Sie Ihre Telefon-Nummern für den Notfall an. Es kommt immer wieder vor, dass Kinder erkranken oder sich auch einmal – trotz allergrößter Vorsicht – verletzen. Dann ist es sehr wichtig, dass wir Sie im Ausnahmefall schnell erreichen können. Achten Sie bitte darauf, dass uns immer die aktuellen Nummern vorliegen. Schön wäre es, wenn Sie zusätzlich notieren, wer hinter der aufgeführten Nummer steckt (z. B. Mama, Papa, Arbeit, Oma …). Es ist nicht ausreichend, wenn Sie eine neue Handynummer bei dem/der Klassen-lehrer/-lehrerin hinterlegen, da diese am Nachmittag oft nicht vor Ort sind. Bitte geben Sie auch eine E-Mail-Anschrift an. Wir kommunizieren häufig per E-Mail. Das ist oft effektiver als zu telefonieren. Gerade bei Nachrichten an alle oder mehrere Eltern ist der Zeitaufwand um ein Vielfaches geringer als zum Telefonhörer zu greifen und jedes einzelne Elternteil zu informieren. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass diese mindestens einmal täglich abgerufen wird.

 

5. Abholzeiten

Die Abholung Ihres Kindes ist zu festen Uhrzeiten möglich. Entweder Sie holen es direkt nach dem Unterricht oder zu folgenden Uhrzeiten ab:

- um 15.00 Uhr

- um 16.00 Uhr / bei Spätbetreuung 16.30 Uhr.

Die vereinbarten Abholzeiten müssen verbindlich eingehalten werden. Wir dürfen 150 bis 230 Kinder am Nachmittag betreuen. Das erfordert eine klare Organisation. Sicher ist es durchaus berechtigt, wenn Sie „einmal“ Ihr Kind zwischendurch abholen müssten. Aber den anderen Eltern geht es manchmal genauso.

 

6. Mit schriftlicher Erlaubnis darf Ihr Kind selbstständig gehen

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Betreuungszeit um 15.00 (bzw. 16.00 Uhr) endet. Soll Ihr Kind dennoch aus wichtigem Grund eher gehen, so muss eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen vorliegen. Bei kurzfristigeren Änderungen können Sie uns gerne telefonisch informieren. Die Mitarbeiter des Offenen Ganztags sind nicht dafür zuständig, ein früheres Verlassen zu organisieren oder die Kinder daran zu erinnern. Ihr Kind muss in der Lage sein, zu der gewünschten Uhrzeit selbstständig zu gehen.

 

7. Aufgaben der Übungszeit und Übungszeit-Hilfe

Jede Klasse hat eine/n feste/n Betreuer/in für die Zeit, in der die Aufgaben für die Übungszeit (Hausaufgaben) gemacht werden können. Diese feste Bezugsperson ist zum Teil auch stundenweise am Morgen neben der Lehrkraft mit im Unterricht. Nach Unterrichtsende kommen die Mitarbeiter des OGs zu ihren Kindern in die Klasse und übernehmen die Betreuung. Je nachdem in welcher Lerngruppe ihr Kind ist, geht es dann gemeinsam mit der Gruppe und der OGS-Kraft zum Essen und dann in die Übungszeit, bzw. erst in die Übungszeit und danach zum Essen. Nach dieser Phase beginnt das Freispiel. Die Mitarbeiter/innen des OGs sorgen für eine möglichst ruhige Atmosphäre. Die Kinder sollen selbstständiges Lernen lernen. Lehrer unterstützen die Übungszeit-Betreuung und fördern bei Bedarf Schüler/innen, die noch Hilfe benötigen.

 

8. Draußen-Spiel ist sehr wichtig

Wir gehen bei (fast) jedem Wetter nach draußen. Es ist daher wichtig, dass Ihr Kind der Witterung angepasste Kleidung dabei hat. Im Sommer sollten Sie Ihrem Kind auch einen entsprechenden Sonnenschutz mitgeben.

 Freispiel 1Freispiel 2

9. Kinder bestimmen mit

Grundsätzlich beteiligen wir unsere OG Kinder an den relevanten Entscheidungen. Kinder können nach ihren Möglichkeiten die Angebotsstrukturen beeinflussen und auswählen. Das gilt zum Beispiel für die Essenauswahl, das AG Angebot, die Wahl der Sitz- und Spielgruppen und für viele andere Dinge mehr.

 

10. Allgemeine Informationen

10.1. Antrag auf Übernahme der Kosten zum Mittagessen

Für Kinder, deren Eltern Empfänger von Bürgergeld, SGB XII, Kinderzuschlag, Asyl-Geld oder Wohngeld sind, übernimmt die Stadt Minden die Kosten für das Mittagessen. Es muss dazu nur eine Kopie des jeweils gültigen Bewilligungs-Bescheides bei uns eingereicht und ein Antrag unterschrieben werden.

10.2. Geschwister-Ermäßigung

Die Stadt Minden gewährt eine Geschwister-Ermäßigung, wenn z. B. ein jüngeres Kind von Ihnen in einer KiTa betreut wird. Sie müssen dazu lediglich den letzten, gültigen Kostenbescheid des jüngeren Kindes beim Schulbüro der Stadt Minden einreichen. Dies müssen Sie allerdings für jedes Schuljahr neu erledigen. Bei Fragen hilft das OG-Büro gerne weiter.

10.3. Elternbeitrag/ Kosten für die OGS

Der Elternbeitrag für die OGS wird von der Stadt Minden erhoben. Dieser ist einkommensabhängig und richtet sich nach der jeweils aktuellen Satzung zum OG der Stadt Minden.

Der Vertrag bezieht sich immer auf ein komplettes Schuljahr. Ein Schuljahr beginnt IMMER am 1. August und endet im Folgejahr am 31. Juli. Die Einzüge erfolgen daher immer erstmals Anfang August. Die Kosten beziehen sich – wenn nicht anders angegeben – auf eine monatliche Zahlung, die dann 12 x geleistet wird.

 

11. Essen/Verpflegung

essenessen 2

Das Essen erhalten wir aktuell vom Mensaverein der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule. Es gibt täglich ein Hauptgericht, einen Nachtisch und einen Snack bei Bedarf und nur in der Nachmittagsbetreuung. Der aktuelle Speiseplan hängt am Eingang der Mensa aus. Gerne berücksichtigen wir, dass Ihr Kind vegetarisch essen soll. Besonderheiten beim Essen (zum Beispiel Allergien gegen bestimmte Nahrungsmittel) teilen Sie uns bitte mit. Sollte Ihr Kind eine Lebensmittel-Allergie haben, reichen Sie uns bitte ein Attest von Ihrem Arzt ein. Dann weiß unser Essenslieferant genau, auf was er achten muss.

Das Essensgeld wird von uns zu Beginn des Monats 12 x /Jahr per Lastschrift eingezogen. Die Essensanmeldung ist jedoch verbindlich. Eine Abmeldung am selben Tag ist leider nicht möglich. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme über längere Zeit kann das Essensgeld für die Ausfalltage auf Antrag erstattet werden. Das Verpflegungsbudget ist aus verschiedenen Gründen nicht immer einfach zu kalkulieren. Kommt es zu Einsparungen bzw. Restgeldern im Budget werden diese Gelder im Rahmen der pädagogischen Betreuungsarbeit in den OG Gruppen der Primus Schule eingesetzt.

 

12. Mensa

Die Mensa ist bei uns ein Ort, an dem sich die Kinder zu den Mahlzeiten regelmäßig zu einer bestimmten Zeit treffen. Unser Augenmerk liegt auf dem richtigen Umgang mit den Speise- und Essensmengen und auf dem Umgang mit dem Tischnachbarn. Darüber hinaus achten wir auf die Einhaltung angemessener Tischmanieren. Um zu vermeiden, dass Lebensmittel weggeschmissen bzw. gegen Bezahlung entsorgt werden, sind wir bemüht, die Essensgewohnheiten der Kinder zu berücksichtigen und die Bestellmengen danach auszurichten. Das ist allerdings bei so vielen Kindern, mit sehr individuellen Vorlieben, nicht einfach zu Händeln. Es darf aber auch kein Kind zum Essen gezwungen werden.

 

13. Ferienbetreuung

Pro Schuljahr bieten wir bis zu fünf Wochen Ferienbetreuung an (1. Woche der Osterferien, 1. Woche der Herbstferien, 3. Woche der Sommerferien und die 1.u.2. Woche bzw. die 5.u.6. Woche in einem der Jugendhäuser der Stadt). Pro Kind müssen mindestens zwei Wochen Ferienbetreuung gebucht werden, um die ermäßigten Preise der Stadt Minden und die Geschwister-Ermäßigung zu erhalten. Die Kosten hierfür stellt ebenfalls die Stadt Minden in Rechnung. Für die alljährlichen Ferienbetreuungsmaßnahmen fassen wir die Schulen in DRK Trägerschaft zusammen und haben von daher wechselnde Standorte. Die Eltern, die ihre Kinder für die Ferienbetreuung angemeldet haben, müssen diese „neuen“ Standorte anfahren. Ein Schülerspezialverkehr existiert in der Regel dafür nicht. Immer sind von allen OG-Standorten Betreuer dabei, die ihre Kinder kennen. Für die ersten oder letzten 2 Wochen der Sommerferien kooperieren wir in der Regel mit den Ferienspielen der Stadt, die in den städtischen Jugendhäusern stattfinden. Dafür erhalten Eltern eine gesonderte Anmeldeinformation. Zusatzkosten entstehen in der Regel nicht, es sei denn, es wären besondere Aktivitäten geplant.

13.1. Kosten der Ferienbetreuung

Berechnung

- 2 Wochen - 120,00 €

- 3 Wochen - 180,00 €

- 4 Wochen - 240,00 €

- 5 Wochen - 300,00 €

 

13.2. Hinweis auf weitere Ferienspiele der Stadt Minden

Falls Sie in den Ferien zeitlich anderen Betreuungsbedarf haben, verweisen wir auf die offiziellen Ferienspiele der Stadt Minden. Sie können diese auf der Homepage der Stadt Minden (www.minden.de) downloaden: „Bildung, Kultur Sport/KinderundJugendarbeit/Ferienspiele und Freizeiten/Ferienspiele in Minden“ Unter www.unser-ferienprogramm.de/minden finden Sie die aktuellen Angebote.

14. Allgemeine Infos zu den Angeboten

Neben der ständigen Betreuung in unseren OG-Räumen mit Spiel-, Bastel- und Ruhe-Angeboten, auf dem Schulhof oder in den Foren gibt es eine Vielzahl von festen und offenen AG Angeboten, an denen die Kinder teilnehmen können. Dabei ist eine kontinuierliche Teilnahme an den Angeboten eine Grundvoraussetzung für sinnvolles gemeinsames Lernen. Die Kinder sollen sich daher nach einer Probe- und Schnupperphase für eine AG verbindlich entscheiden. Bei zu geringer Nachfrage können Angebote auch ganz aus dem OG-Programm gestrichen werden. Gleichzeitig können aber auch immer wieder neue Angebote vorgeschlagen und eingeführt werden. Dadurch ist eine direkte Mitbeteiligung der Kinder gewährleistet. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen: Sport, Musik, Kreativität und Fremdsprache. Die genauen Inhalte der Angebote entnehmen Sie bitte den Informationen der einzelnen Schulstandorte, da diese Angebote sehr differieren und abhängig von den Kooperationspartnern im Umfeld der Schule sind. Grundsätzlich versuchen wir ein buntes Bild an AGs zu schaffen und dabei die örtlichen Vereine einzubinden. Alle AGs sollen Inhalte vermitteln und die Fähigkeiten der Kinder fördern, aber sie sollen auch Spaß machen und keine Verlängerung des Unterrichtes darstellen.

 

15. Änderungen des Betreuungsmodells und der Ferienbetreuung

Änderungen des Betreuungsmodells (Regelbetreuung bis 16 Uhr/ kurze Betreuung) oder der Ferienbetreuung (Änderung der Anzahl der Ferienwochen/ Abmeldung von der Ferienbetreuung) müssen zu den städtischen Stichtagen bei uns unterschrieben eingereicht werden spätestens

bis zum 1. Juni jeden Jahres für Änderungen zum 1.Schulhalbjahr,

bis zum 1. Dezember jeden Jahres für Änderungen zum 2.Schulhalbjahr.

 

16. Erreichbarkeit Ganztag / Elsa Brandström Jugendhilfe

Offener Ganztag Primus-Schule: Olafstr. 5, 32423 Minden

Telefon Büro: 0571/39825524

E-Mail: ganztag@primus-minden.de

Ansprechpartnerinnen vor Ort:

Lisa Kirste - Teamkoordinatorin

Ewelina Sonnenfeld - stellv. Teamkoordinatorin

 

Elsa Brandström Jugendhilfe Minden: Maulbeerkamp 34, 32425 Minden

Telefon: 0571/40480

E-Mail: info@ebh-minden.de

Verträge und Leistungsbescheide: Frau Braun

Telefon: 0571/404867

E-Mail: kathrinbraun@ebh-minden.de