Aktuelles
Sofern Schüler*innen mit Angehörigen in einem Haushalt leben, die Corona-relevante Vorerkrankungen haben, kann eine Beurlaubung dieser Schüler*innen durch die Schulleitung erfolgen.
Voraussetzung für eine solche Beurlaubung ist ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen. Eine Beurlaubung kann bis zum 31.07.20 gewährt werden. Wichtig ist: Schüler*innen, die aus diesem Grund beurlaubt sind, müssen den Unterrichtsstoff zuhause bearbeiten und trotzdem unter besonderen Hygienemaßnahmen Klassenarbeiten / Abschlussarbeiten Jg. 10 schreiben.