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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte des Jahrgangs 10,

in diesem Brief möchten wir Sie über das Wichtigste zum Schulstart in Coronazeiten informieren.

Am 12.08.20 startet das neue Schuljahr mit den drei Klassenlehrertagen von 8.00 bis 12.35 Uhr. Danach wird  Jahrgang 10  Unterricht in vollem Stundenumfang in der Schule von 8.00 bis 15.00 Uhr haben. 

 

Maskenpflicht:

Regelmäßiges Händewaschen bleibt neben der Abstandsregel und der allgemeinen Nies- und Hustenetikette wichtiger Baustein als Schutzmaßnahmen. Da die Abstandsregeln nicht überall eingehalten werden können, gilt laut den Vorgaben des Ministeriums auf dem Schulgelände und im Schulgebäude zunächst bis 31.08.20 eine Maskenpflicht

In 4-10 gilt die Maskenpflicht auch im Unterrichtsbetrieb in den Klassen- und Kursräumen, auch auf den Sitzplätzen. Sie als Eltern sind für die Beschaffung einer Maske für Ihre Kinder verantwortlich. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihr Kind die Maske mit zur Schule bringt.

Bitte beachten Sie, dass Eltern das Schulgebäude weiterhin nur nach vorheriger Anmeldung und mit Termin betreten dürfen.

Da das Tragen der Maske bei den angesagten hohen Temperaturen zu einer großen Belastung führen kann, sollten Sie sich darauf einstellen, dass wir den Unterricht an sehr heißen Tagen früher beenden werden. Über einen früheren Unterrichtsschluss werden Sie vorher informiert.

Pausenzeiten und Wegeführung:

Um den Infektionsschutz weiterhin zu gewährleisten werden die Kinder versetzte Pausenzeiten haben und die Wegeführung von vor den Sommerferien wird beibehalten. Ihre Kinder werden darüber am 1. Schultag noch einmal informiert.

Mittagsverpflegung in der Mensa:

Die Mensa bietet für Jahrgang 4-10 die bekannten Frühstückspakete (Brötchen, Obst, Joghurt, Riegel, Getränk) gegen Vorbestellung am Kiosk an. Der Kiosk hat ab 17.8. geöffnet.

Dafür wird es die gestaffelten Zeiten von 09.00 – 10.30 Uhr geben wie bisher. Es wird mit Bargeld oder mit Marke bezahlt. Auch Jahrgang 10 kann in der Mittagspause in der Mensa essen.

Schüler*innen mit Vorerkrankungen:

Bei vorerkrankten Schüler*innen können Eltern zunächst entscheiden, ob ein Schulbesuch möglich ist. Eine Rücksprache mit der Ärztin wird empfohlen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall sofort Kontakt zu den Klassenlehrern auf.

Angehörige mit Vorerkrankungen:

Zum Schutz vorerkrankter Angehöriger müssen Sie vorrangig zuhause Maßnahmen treffen, um Ihre Angehörigen zu schützen. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen können Kinder dann zuhause bleiben. Dafür ist ein Attest Voraussetzung.

Alle Maßnahmen werden auch in Absprache mit der Stadt Minden als Schulträger und der Bezirksregierung Detmold getroffen. Der Schutz der Schüler*innen sowie der Lehrkräfte und der Mitarbeiter in den Schulen hat oberste Priorität. Wir werden Sie weiterhin regelmäßig über Änderungen informieren und hoffen nun auf einen guten Start in das neue Schuljahr.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Antje Mismahl

(Schulleitung)