Aktuelles
Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer Maßnahmen des Infektionsschutzes
Liebe Schulgemeinde,
gestern Abend erreichte uns eine neue Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer Maßnahmen des Infektionsschutzes des Kreises Minden-Lübbecke, die mit dem heutigen Tag in Kraft tritt.
1. Maskenpflicht:
a. Im unmittelbaren Umfeld unserer Schulen ist in der Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Alltagsmaske zu tragen.
b. Dies gilt auch für die Bushaltestellen und die Plätze, an denen Kinder mit privatem PKW gebracht oder abgeholt werden.
c. Wenn Schüler*innen nach Unterrichtsschluss auf dem Schulgelände aufhalten, müssen sie ebenfalls Maske tragen.
d. Auch die Schüler*innen in Jahrgang 1-3 müssen im Unterricht und im offenen Ganztag die Maske tragen. Das gilt auch für die Lehrkräfte und Betreuungskräfte.
2. Sportunterricht findet nicht mehr statt.
Bitte besprechen Sie die Maßnahmen mit Ihren Kindern. Wenn Sie selbst ihre Kinder zur Schule begleiten, beachten Sie unbedingt, den rechtzeitigen Schutz durch das Tragen einer Maske.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Antje Mismahl (Schulleitung)