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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgänge 1-9,

nun gibt es die offizielle Mitteilung des Schulministeriums, dass alle Jahrgänge ab Montag, 19.04., zurück in den Wechselunterricht kommen dürfen. Die Schüler*innen lernen wieder abwechselnd einen Tag in der Schule und einen zuhause (Wechselunterricht nach Stundenplan).

Ausnahme: Wenn der Inzidenzwert an 3 Tagen über 200 liegt, wird es wieder Schulschließungen mit ausschließlich Distanzunterricht und Notbetreuung geben.

Bitte beachten Sie, dass kein regulärerer Ganztag durchgeführt wird.

Unterrichtsrhythmus ab dem 19.04.:

1. Gruppe (A)

2. Gruppe (B)

Mo. 19.04, Mi. 21.04., Fr. 23.04.

Di. 20.04. u. Do. 22.04.

Di. 27.04. u. Do. 29.04.

Mo. 26.04., Mi. 28.04. u. Fr. 30.04.

Mo. 03.05., Mi. 05.05., Fr. 07.05.

Di. 04.05. u. Do. 06.05.

Di. 11.05.

M0. 10.05., Mi. 12.05.

Mo. 17.05, Mi. 19.05., Fr. 21.05.

Di.18.05. u. Do. 20.05.

Do. 27.05.

Mi. 26.05. u. Fr. 28.05.

Mo. 31.05.

Di. 01.06.

Di. 08.06. u. Do. 10.06.

Mo. 07.06., Mi. 09.06. u. Fr. 11.06.

Mo. 14.06. u. Fr. 18.06.

Di. 15.06. u. Do. 17.06.

Di. 22.06. u. Do. 24.06.

Mo. 21.06., Mi. 23.06. u. Fr. 25.06.

Mo. 28.06., Mi. 30.06. u. Fr. 02.07.

Di. 29.06. u. Do. 01.07.

 

Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Ich weise erneut daraufhin, dass Schüler*innen den Unterricht in der PRIMUS Schule nur besuchen dürfen, wenn sie zweimal wöchentlich an einem Corona-Test-Verfahren teilnehmen und ein negatives Ergebnis vorweisen können. Damit setzt die PRIMUS Schule die entsprechende Anordnung der Landesregierung vom 8.04.2021 um. (Der Text der Verordnung kann unter der folgenden Internet-Adresse abgerufen werden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf).

Die Testung kann vorgenommen werden

entweder durch die Anwendung eines Selbsttests zu Beginn des Unterrichts in der PRIMUS Schule

oder durch die Ausführung einer Testung an einer Teststelle durch medizinisches Personal (z.B. Kanzlers Weide). In diesem Fall ist ein schriftlicher Beleg über die Testung mit negativem Ergebnis, der nicht älter als 48 Stunden ist, bei der Schule vorzulegen. Im Nachweis muss der Name, Datum und Uhrzeit ersichtlich sein. Ein Screenshot reicht nicht aus.

Es ist nicht zulässig, den Schüler*innen Tests nach Hause mitzugeben. Nicht getestete Schüler*innen haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Bei einem positiven Testergebnis im Selbsttest werden Sie als Eltern umgehend informiert und die Schule gewährleistet nach Absprache die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen. Das Ergebnis des Selbsttests muss umgehend durch einen PCR-Test überprüft werden. Wie bisher gehen wir mit einem positiven Testergebnis verantwortungsvoll um und stehen für das weitere Vorgehen in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt.

Notbetreuung:

Für Schüler*innen der Jahrgänge 1-6, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, wird eine pädagogische Betreuung bereitgestellt. In der Stufe 1 (Jahrgänge 1-3) bleiben die Notgruppen bestehen wie bisher. Für die Stufe 2 (Jahrgänge 4-6) finden Sie einen Anmeldebogen im Anhang. Auch die Teilnahme an der Notbetreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests voraus.

Die Aussagen beziehen sich alle auf den jetzigen Kenntnisstand. Über Änderungen werden Sie schnellstmöglich informiert.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Antje Mismahl

(Schulleiterin)