Loading color scheme

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie vermutlich den Medien entnommen haben, wurde in dieser Woche das Bundesgesetz zum Infektionsschutz eingeführt und tritt heute in Kraft. Gerne möchte ich Sie über die nun gültigen, wesentlichen Vorgaben informieren:

  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
  • Der Schulbetrieb findet grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht mit eingeschränktem Ganztag statt. Das Gesundheitsamt des Kreises teilte heute Mittag mit, dass bisher mit keinen Einschränkungen im Schulbetrieb am Montag, 26.4. zu rechnen ist.
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Jahrgang 10 ist davon ausgenommen.
  • Die Umstellung auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet.
  • Die Entscheidung trifft für jeden Kreis das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Das MAGS wird in seinem Internetauftritt die jeweils betroffenen Kreise aufführen.
  • Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht fort. An einer Informationsstrategie arbeitet der Krisenstab der Stadt Minden.
  • Das bedeutet für uns, solange mich als Schulleitung keine offizielle Mitteilung erreicht, bleiben wir im Wechselunterricht. Eine Mitteilung über Distanzunterricht werde ich sowohl auf der Homepage als auch über die Klassenleitungen an Sie weitergeben.

Die „Notbetreuung“ für die Jahrgänge 1-6 bleibt in jedem Fall bestehen.

Weitere Informationen des Schulministeriums:

Pooltests an Grundschulen und Förderschulen

  • Das Ministerium ist bemüht für die Kinder in der Primarstufe eine alternative Testform -„Lolli-Tests“ zeitnah einzuführen. Benannt ist dazu die 18. KW.
  • Zur Information: Der bisherige Nasenabstrich-Selbsttest wird von den Kindern gut angenommen. Der Test wird mit wenigen Kindern gleichzeitig von einer Lehrkraft/Betreuungskraft behutsam begleitet.

Klassenarbeiten

  • Für die Jahrgänge 9 und 10 müssen wir für die Notengebung im zweiten Halbjahr in den Fächern mit Klassenarbeiten eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ einfordern.
  • Diese Klassenarbeit kann durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Die Fachlehrkräfte (M, D, E und WPI) werden die Schüler*innen informieren, in welcher Form die Leistungsüberprüfung stattfindet.
  • Darüber hinaus schreibt Jahrgang 10 noch die zentralen Abschlussprüfungen.

Die Aussagen beziehen sich alle auf den jetzigen Kenntnisstand. Über Änderungen werden Sie schnellstmöglich informiert.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Antje Mismahl

(Schulleiterin)